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Wyss

Der Beamte nahm einen leeren Pass vom französischen Stapel, obwohl die Bittstellerin breiten Berner Dialekt mit bielerischem Einschlag sprach und obwohl sie in Zürich heimatberechtigt war, «originaire de Zurich», «Canton de Zurich», geboren den 20. Juni 1913, bei der Ausstellung des Ausweises fast 33 Jahre alt. Der Familienname der Bittstellerin war kurz, die vorgesehene Linie auf «page première» viel zu lang. Der Beamte hätte die vier Buchstaben ihres Namens in die Mitte der Linie setzen können. Dies hätte auf der ersten Seite im «Passport de la Confédération Suisse» ein harmonisches Bild ergeben. Aber er zwängte die vier Buchstaben an den Anfang der Linie und was er anfügte, hatte dennoch zu wenig Platz und schwang über die Linie hinaus: «div. Zietzschmann».
    Er hinterließ vorsätzlich einen Fingerzeig, den jeder eidgenössische Beamte sofort zu deuten wusste, wenn er diesen Pass aufschlug: «divorcée».
    Eine Geschiedene.
    Eine Scheidung hinterließ beim Namen eines Mannes kein Zeichen, hingegen blieb sie am Namen einer Frau ablesbar, ein Makel, der in amtlichen Papieren dem Namen anhing, es sei denn, die Geschiedene heiratete wieder.
    Die Passinhaberin unterschied wie schon früher zwischen dem Heimatort und einer Heimat, in der sie sich geistig niederließ. Der Heimatort war ein relativer Ort, den sie nicht gewählt hatte, der zuerst vom Vater abhing, dann vom Ehemann. Die Heirat hatte ihr das Bürgerrecht für Zürich eingebracht. In Davos hatte sie nicht bleiben können, weil Ernst Zietzschmann blieb, nach Biel wollte sie nicht zurückkehren, nach Leubringen-Évilard schon gar nicht heimkommen. Sie zog nach Zürich, in die Stadt, die ihr als Bürgerort auch nach der Scheidung geblieben und ihr vom Studium vertraut war. Die geistige Heimat war eine selbst gewählte, eine ideelle, die sich mit dem Klang einer Sprache und mit Lektüren verband, mit Stéphane Mallarmé und Paul Valéry, mit André Gide.
    Das Passpapier gehörte zur Sorte der Sicherheitspapiere, die ausgesprochen zäh und fest waren, Nässe, Hitze und mechanischen Einwirkungen länger standhielten als gewöhnliche Papiere. Laure Wyss kratzte mit der Stahlfeder ihres Tintenfüllers über das Passpapier und immer wieder an derselben Stelle, sodass eine Schabspur entstand, viel Tinte ausfloss, durch das -Sicherheitsfaserngewebe drang und auf der Rückseite einen breiten Striemen hinterließ. Beinahe hätte das Papier gerissen. Die Abkürzung «div.» war nicht mehr zu entziffern, das Wort «Zietzschmann» ließ sich bei guten Deutschkenntnissen ge-rade noch entschlüsseln. Nichts zog nun mehr die Aufmerksamkeit auf sich als die Wutstriche auf «page première». In Hellblau.
    Zwischen die Passseiten steckte sie etwas Zeitung, sorgfältig den Zeilen entlang geschnitten und auf Passgröße zusammengefaltet. Der Text berichtete über den Beschluss 862 des Zürcher Stadtrates vom 18. April 1947. Der Stadtrat wies das Zivilstandsamt an, bei geschiedenen Frauen auf die Nennung der einstigen Ehenamen zu verzichten, wenn die erneute Verehelichung im Amtsblatt ausgeschrieben werde. Weiter erließ der Stadtpräsident eine entsprechende Mitteilung an die Wohlfahrtsbehörde, an die Vormundschaftsbehörde und die Amtsvormundschaft. Im Zeitungsausschnitt stand dazu:
«Eine begrüßenswerte Mitteilung. Dem Zürcher Stadtpräsidenten sei sie verdankt. Sie wird vielen Frauen etwas ersparen, was sie als unbefugten Eingriff und als überflüssigen Nadelstich empfinden.»
Wann die Wutstriche dem Pass zugefügt wurden, ist nicht ersichtlich. Ob zur Zeit, als der Zeitungsartikel erschienen war, oder später, ob noch vor der Verlängerung des Passes oder erst nach dessen Ablauf Ende April 1953. Wahrscheinlich aber erst, nachdem der Pass nicht mehr gültig war. Denn hätte Laure Wyss ihren zugerichteten Pass einem Beamten vorgewiesen, dann wäre der Beamte in der Pflicht gestanden, die Ursache für die Schabspur abzuklären. Die Beschädigung von Staatseigentum verlangte nach amtlicher Ermittlung. Sie hätte dem Beamten zur Erklärung den Zeitungsausschnitt vorlesen können, dass der Fortschritt aus Zürich kam, dass dort von Amtes wegen die geschiedenen Frauen gleich behandelt wurden wie die geschiedenen Männer, an deren Familiennamen keine gescheiterten Ehen hingen. Aber was hätte ihr das geholfen? Am Zoll hätte ein Zucken mit der Beamtenschulter gereicht. Der Beschluss 862 galt nur bis an die Grenzen der Stadt Zürich.

Lektorat „Laure Wyss. Leidenschaften einer Unangepassten“: Angelika Klammer (freischaffende Lektorin), Heidi Witzig (Historikerin), Erwin Künzli (Limmat Verlag).

Laure Wyss, Journalistin, Schriftstellerin, Frauenemanzipation, Frauenbewegung, Gleichberechtigung, Schweizer Literatur, Norwegische Kirchendokumente, Bekennende Kirche, Schweizer Fernsehen, Das Magazin, Tages-Anzeiger, alleinerziehend

Laure Wyss
eBook,
gebundene Ausgabe,
352 Seiten, Limmat Verlag.
ISBN 978-3-85791-697-7